Das Mitarbeitendenprofil bildet die Grundlage der Lohnabrechnung: Personalien, Arbeitsvertrag, Steuertarif und Sozialversicherungen. Etwa 5 Minuten für den ersten Mitarbeitenden.
1. Profil öffnen
- Öffnen Sie das Menü Mitarbeitende in der Seitenleiste.
- Klicken Sie auf Neuer Mitarbeitender.
- Füllen Sie die untenstehenden Blöcke aus und speichern.
2. Personalien
- Name, Vorname, Geburtsdatum.
- AHV-Nummer (Format 756.XXXX.XXXX.XX).
- Vollständige Adresse – bestimmt die Besteuerungsgemeinde für die Quellensteuer.
- Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung (B, C, G, L…) – für Quellensteuer nötig.
- Zivilstand und Anzahl Kinder – bestimmen den Steuertarif.
3. Arbeitsvertrag
- Eintrittsdatum – Beginn der Lohnabrechnung.
- Austrittsdatum (optional) bei befristeten Verträgen.
- Lohntyp: Monatslohn, Stundenlohn oder Tageslohn.
- Bruttobetrag und Anzahl Monatslöhne (12 oder 13).
- Beschäftigungsgrad (100 %, 80 %, 50 %…).
4. Quellensteuer
Ausländische Angestellte mit Bewilligung B, L, G und Personen ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen der Quellensteuer. Bill Alps wendet automatisch die Tarife der 26 Kantone an.
- Besteuerungskanton: ergibt sich aus der Wohnadresse.
- Tarifcode: A (ledig), B (verheiratet, Partner ohne Einkommen), C (verheiratet, beide Einkommen), H (alleinerziehend mit Kindern), F (italienischer Grenzgänger, TI/GR/VS), G (Ersatzeinkünfte), L / M / N / P (Quasi-Ansässige in Genf — französische Grenzgänger).
- Anzahl Kinder zu Lasten.
Bewilligung C und Schweizer Staatsangehörigkeit
Schweizer Angestellte und Inhaber einer C-Bewilligung sind nicht quellensteuerpflichtig. Lassen Sie das Feld Quellensteuerpflichtig in diesem Fall deaktiviert.
Französische und deutsche Grenzgänger
Französische Grenzgänger (ausser Genf — Kantone BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS): von der Schweizer Quellensteuer befreit bei Vorlage der französischen Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS). In Genf normale Besteuerung oder Quasi-Ansässigen-Tarif (L/M/N/P). Deutsche Grenzgänger: Quellensteuer in allen Kantonen auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1.
5. Zulagen und Beiträge
- Familienzulagen: Monatsbetrag je nach Kanton und Alter der Kinder.
- BVG (berufliche Vorsorge): Satz oder fester Betrag gemäss Pensionskasse.
- NBU (Nichtberufsunfall): meist vom Angestellten getragen.
- KTG (Krankentaggeld, optional).
Standardbeiträge automatisch
AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %) und NBU werden automatisch nach geltenden Sätzen 2026 angewendet. Sie müssen diese nicht manuell erfassen.