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Mitarbeitenden anlegen

Personalien, Vertrag, Quellensteuertarif: alles, was es für einen korrekten Lohnausweis braucht.

4 Min. Lesezeit
Inhaltsverzeichnis +

Das Mitarbeitendenprofil bildet die Grundlage der Lohnabrechnung: Personalien, Arbeitsvertrag, Steuertarif und Sozialversicherungen. Etwa 5 Minuten für den ersten Mitarbeitenden.

1. Profil öffnen

  1. Öffnen Sie das Menü Mitarbeitende in der Seitenleiste.
  2. Klicken Sie auf Neuer Mitarbeitender.
  3. Füllen Sie die untenstehenden Blöcke aus und speichern.

2. Personalien

  • Name, Vorname, Geburtsdatum.
  • AHV-Nummer (Format 756.XXXX.XXXX.XX).
  • Vollständige Adresse – bestimmt die Besteuerungsgemeinde für die Quellensteuer.
  • Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsbewilligung (B, C, G, L…) – für Quellensteuer nötig.
  • Zivilstand und Anzahl Kinder – bestimmen den Steuertarif.

3. Arbeitsvertrag

  • Eintrittsdatum – Beginn der Lohnabrechnung.
  • Austrittsdatum (optional) bei befristeten Verträgen.
  • Lohntyp: Monatslohn, Stundenlohn oder Tageslohn.
  • Bruttobetrag und Anzahl Monatslöhne (12 oder 13).
  • Beschäftigungsgrad (100 %, 80 %, 50 %…).

4. Quellensteuer

Ausländische Angestellte mit Bewilligung B, L, G und Personen ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen der Quellensteuer. Bill Alps wendet automatisch die Tarife der 26 Kantone an.

  • Besteuerungskanton: ergibt sich aus der Wohnadresse.
  • Tarifcode: A (ledig), B (verheiratet, Partner ohne Einkommen), C (verheiratet, beide Einkommen), H (alleinerziehend mit Kindern), F (italienischer Grenzgänger, TI/GR/VS), G (Ersatzeinkünfte), L / M / N / P (Quasi-Ansässige in Genf — französische Grenzgänger).
  • Anzahl Kinder zu Lasten.

Bewilligung C und Schweizer Staatsangehörigkeit

Schweizer Angestellte und Inhaber einer C-Bewilligung sind nicht quellensteuerpflichtig. Lassen Sie das Feld Quellensteuerpflichtig in diesem Fall deaktiviert.

Französische und deutsche Grenzgänger

Französische Grenzgänger (ausser Genf — Kantone BE, BL, BS, JU, NE, SO, VD, VS): von der Schweizer Quellensteuer befreit bei Vorlage der französischen Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS). In Genf normale Besteuerung oder Quasi-Ansässigen-Tarif (L/M/N/P). Deutsche Grenzgänger: Quellensteuer in allen Kantonen auf 4,5 % des Bruttolohns begrenzt bei Vorlage der Ansässigkeitsbescheinigung Gre-1.

5. Zulagen und Beiträge

  • Familienzulagen: Monatsbetrag je nach Kanton und Alter der Kinder.
  • BVG (berufliche Vorsorge): Satz oder fester Betrag gemäss Pensionskasse.
  • NBU (Nichtberufsunfall): meist vom Angestellten getragen.
  • KTG (Krankentaggeld, optional).

Standardbeiträge automatisch

AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %) und NBU werden automatisch nach geltenden Sätzen 2026 angewendet. Sie müssen diese nicht manuell erfassen.