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Ab dem 1. Oktober 2026 kommt auf die meisten Schweizer GmbH, AG und Genossenschaften eine neue Pflicht zu: Sie müssen dem Schweizer Transparenzregister jene natürlichen Personen melden, die sie tatsächlich kontrollieren. Das Register wird zentral beim Bundesamt für Justiz geführt und ist nicht öffentlich zugänglich.
Grundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG). Es beruht auf Selbstdeklaration: Jedes Unternehmen muss seine wirtschaftlich berechtigten Personen ermitteln, überprüfen und melden und die Angaben danach aktuell halten. Hier erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, welche Frist gilt und was Sie schon jetzt vorbereiten können.
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Wirtschaftlich berechtigt ist immer eine natürliche Person, die am Ende der Eigentums- oder Kontrollkette steht. Hält eine Gesellschaft Ihre GmbH oder AG, kann diese Gesellschaft nicht die letztlich wirtschaftlich berechtigte Person sein. Die Kette muss bis zu den kontrollierenden Menschen zurückverfolgt werden.
- Wirtschaftlich berechtigt ist, wer direkt oder indirekt, allein oder gemeinsam mit Dritten, mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält.
- Auch unterhalb von 25 % kann eine Person erfasst sein, wenn sie das Unternehmen auf andere Weise kontrolliert, etwa durch eine vertragliche Einflussmöglichkeit auf wichtige Entscheide.
- Erfüllt niemand diese Kriterien, gilt ersatzweise das höchstrangige Mitglied des leitenden Organs als wirtschaftlich berechtigte Person.
Zu jeder Person meldet das Unternehmen Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat sowie Art und Umfang der Kontrolle. Die Belege zur Überprüfung dieser Angaben sind aufzubewahren.
Wer muss sich eintragen — und wer nicht?
Wichtigster Anwendungsbereich des TJPG
| Betroffen | Nicht betroffen oder befreit |
|---|---|
| AG, Kommanditaktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften | Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften |
| SICAV, SICAF und Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen | Börsenkotierte Gesellschaften und zu mehr als 75 % von kotierten Gesellschaften gehaltene Tochtergesellschaften |
| Bestimmte ausländische juristische Personen: eingetragene Zweigniederlassung, tatsächliche Verwaltung oder Grundstück in der Schweiz im Sinne des BewG | Beaufsichtigte Vorsorgeeinrichtungen und zu mindestens 75 % von Gemeinwesen gehaltene juristische Personen |
Welche Frist gilt für Ihr Unternehmen?
Für bereits im Handelsregister eingetragene Unternehmen gelten unterschiedliche Termine. Art. 51 TJPG staffelt die Meldungen, damit nicht alle Gesellschaften gleichzeitig handeln müssen. Die folgenden Fristen laufen ab dem 1. Oktober 2026.
Übergangsfristen für die erste Meldung
| Situation am 1. Oktober 2026 | Höchstfrist |
|---|---|
| Alle wirtschaftlich berechtigten Personen sind als Gesellschafter oder Organ im Handelsregister eingetragen | 2 Jahre |
| AG mit ordentlicher Revision | 3 Monate |
| Andere Gesellschaft mit ordentlicher Revision | 4 Monate |
| AG, welche die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllt | 5 Monate |
| Andere Gesellschaft, welche die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision nicht erfüllt, oder andere erfasste juristische Person | 6 Monate |
| Erfasste ausländische juristische Person | 6 Monate |
Welche Kategorie genau gilt, hängt mitunter von Ihrer Revisionsart ab. Eine GmbH ohne Zweijahresfrist sollte ihre Situation mit der Revisionsstelle oder Treuhand klären, statt die Frist nur aus der Unternehmensgrösse abzuleiten. Nach dem Inkrafttreten neu gegründete Gesellschaften müssen die Meldung innerhalb eines Monats nach dem Handelsregistereintrag vornehmen.
Wie erfolgt die Meldung?
Der normale Weg führt über EasyGov. Zuerst erstellen Sie ein persönliches AGOV-Konto, registrieren das Unternehmen bei EasyGov und verknüpfen das Konto mit seiner Unternehmens-ID. Die Validierung kann einige Tage dauern und lässt sich bereits vor der Eröffnung des Registers erledigen. Ein Dritter, etwa ein Treuhandunternehmen, darf die Meldung mit den nötigen Berechtigungen vorbereiten und übermitteln. Verantwortlich für die korrekte Ausführung bleibt jedoch das leitende Organ.
Eintrag, Änderung und Löschung sind kostenlos. Für bestimmte Mahnungen, Verfügungen und Registerauszüge können dagegen Gebühren anfallen. Nach der Erstanmeldung muss jede Änderung einer eingetragenen Tatsache innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Unternehmens gemeldet werden.
Das vereinfachte Verfahren
Bestimmte einfache Strukturen können Angaben aus dem Handelsregister übernehmen. Bei einer GmbH müssen sämtliche Gesellschafter natürliche Personen sein; zu melden sind genau jene Gesellschafter, die mindestens 25 % des Kapitals halten. Bei einer Einpersonen-AG muss der einzige Aktionär eine natürliche Person, als einziges Verwaltungsratsmitglied eingetragen und allein wirtschaftlich berechtigt sein. In beiden Fällen darf sich die Gesellschaft weder in Liquidation noch in Konkurs oder Nachlassstundung befinden.
Ihre Checkliste für die Vorbereitung
Was Bill Alps übernimmt — und was nicht
Bill Alps hilft Ihnen, die administrativen Daten und die Fakturierung Ihrer Gesellschaft strukturiert zu führen. Bill Alps übermittelt jedoch keine Daten an TranspaReg: Die Meldung ist ein separater Vorgang auf EasyGov, den Ihr Unternehmen oder seine Vertretung erledigt. Ihre QR-Rechnungen können Sie während der Vorbereitung wie gewohnt weiter erstellen.
- Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und schafft ein nicht öffentliches Register.
- GmbH, AG und Genossenschaften sind betroffen; Einzelunternehmen nicht.
- Wirtschaftlich berechtigt ist, wer mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält oder das Unternehmen anders kontrolliert.
- Die erste Frist beträgt 3 bis 6 Monate oder in einfachen Fällen 2 Jahre.
- Eine erste Handelsregisteränderung nach Inkrafttreten kann die Frist auf 1 Monat verkürzen.
- Die Meldung über EasyGov ist kostenlos; spätere Änderungen sind innerhalb eines Monats zu melden.