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Sie haben gerade Ihren ersten Mitarbeiter eingestellt — oder stehen kurz davor — und haben unzählige Fragen zu Sozialabgaben, Vorsorge, Quellensteuer oder Familienzulagen? Diese FAQ beantwortet die häufigsten Fragen.
AHV und die 1. Säule
Was ist die AHV?
Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist das Kernstück des Schweizer Vorsorgesystems. Sie sichert ein Grundeinkommen im Alter oder beim Tod des Ehepartners. Zusammen mit der IV, der EO und der ALV bildet sie die 1. Säule, finanziert durch Lohnbeiträge.
Wie hoch sind die Beitragssätze der 1. Säule?
Die Beiträge werden je zur Hälfte (50/50) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): 8,70 % — je 4,35 % Arbeitgeber + 4,35 % Arbeitnehmer
- IV (Invalidenversicherung): 1,40 % — je 0,70 % + 0,70 %
- EO (Erwerbsersatzordnung): 0,50 % — je 0,25 % + 0,25 %
- ALV (Arbeitslosenversicherung): 2,20 % — je 1,10 % + 1,10 %
Total: 12,80 % des Bruttolohns (6,40 % pro Partei). Die ALV ist auf einen Jahreslohn von CHF 148'200 begrenzt.
Gibt es Altersstufen bei der AHV?
Nein. Die AHV/IV/EO/ALV-Sätze sind unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers gleich. Altersstufen gibt es nur bei der BVG (2. Säule) — siehe Abschnitt BVG weiter unten.
Wo meldet man sich bei einer Ausgleichskasse an?
Zwei Optionen: die kantonale Ausgleichskasse Ihres Sitzkantones oder eine Verbandsausgleichskasse. Die Anmeldung muss vor der ersten Lohnzahlung erfolgen.
UVG (Unfallversicherung)
Was ist das UVG?
Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) deckt Berufsunfälle und, bei Arbeitnehmern mit mehr als 8 Wochenstunden, auch Nichtberufsunfälle (NBU). Der maximal versicherte Lohn beträgt CHF 148'200/Jahr.
Ist die NBU-Versicherung obligatorisch?
Ja, für jeden Arbeitnehmer, der mehr als 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet. Die NBU-Prämie trägt der Arbeitnehmer; die Prämie für Berufsunfälle (BU) trägt der Arbeitgeber.
SUVA oder privater Versicherer?
Das hängt von Ihrer Branche ab. Die SUVA ist Pflichtversicherer für Industrie, Bau, Transport und zahlreiche weitere gesetzlich gelistete Branchen. Fällt Ihr Unternehmen nicht unter die SUVA, müssen Sie bei einem privaten Versicherer (oder Ihrer Betriebskrankenkasse) abschliessen.
BVG (2. Säule)
Was ist das BVG?
Das BVG (Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge) bildet die 2. Säule des Schweizer Systems. Es ergänzt die AHV durch den Aufbau eines Alterskapitals über eine Pensionskasse. Die Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, wobei der Arbeitgeber mindestens 50 % des Gesamtbeitrags übernehmen muss.
Ist das BVG obligatorisch?
Ja, für jeden Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2025). Unterhalb dieses Betrags besteht keine BVG-Pflicht.
Wie hoch sind die BVG-Sätze nach Altersstufe?
Die Altersgutschriften (Sparbeiträge) werden in Prozent des koordinierten Lohns berechnet und steigen mit dem Alter:
BVG-Mindestaltersgutschriften
| Altersstufe | Gesamtsatz | Arbeitgeber (min.) | Arbeitnehmer (max.) |
|---|---|---|---|
| 25 – 34 Jahre | 7 % | 3,5 % | 3,5 % |
| 35 – 44 Jahre | 10 % | 5 % | 5 % |
| 45 – 54 Jahre | 15 % | 7,5 % | 7,5 % |
| 55 – 65 Jahre | 18 % | 9 % | 9 % |
Der koordinierte Lohn entspricht dem Jahreslohn abzüglich des Koordinationsabzugs (CHF 25'725 im Jahr 2025). Der minimale koordinierte Lohn beträgt CHF 3'675 und der maximale CHF 62'475.
Gut zu wissen
Viele Pensionskassen bieten überobligatorische Pläne mit höheren Sätzen an. Die hier genannten BVG-Sätze entsprechen dem gesetzlichen Minimum. Ihre Kasse kann grosszügigere Sätze anwenden.
KTG (Krankentaggeld)
Was ist das KTG?
Das KTG ist eine Versicherung, die bei längerer Krankheit die Lohnfortzahlung abdeckt. Der Marktstandard ist eine Deckung von 80 % des Bruttolohns während 720 Tagen, nach einer Wartefrist von 30 bis 60 Tagen.
Ist das KTG obligatorisch?
Nein, das KTG ist gesetzlich nicht obligatorisch. Ohne diese Versicherung muss der Arbeitgeber im Krankheitsfall den Lohn nach der Berner Skala weiterzahlen (Dauer steigt mit der Dienstzeit: 3 Wochen im ersten Jahr, dann mehr). Ein KTG wird daher dringend empfohlen, um sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer abzusichern.
Die Prämie wird üblicherweise hälftig (50/50) zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Quellensteuer
Wer unterliegt der Quellensteuer?
Ausländische Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung (Bewilligung B, L, G) unterliegen der Quellensteuer. Der Arbeitgeber zieht die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie monatlich an die kantonale Steuerverwaltung.
Werden Familienzulagen in den quellensteuerpflichtigen Lohn einbezogen?
Nein. Familienzulagen gehören nicht zum massgebenden Lohn für die Quellensteuer. Sie werden zusätzlich zum Nettolohn ausbezahlt und unterliegen nicht der Quellensteuer.
Wie werden französische Grenzgänger besteuert?
Ein bilaterales Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz regelt die Besteuerung von Grenzgängern. In den Kantonen BE, BS, BL, JU, NE, SO, VD und VS werden französische Grenzgänger in Frankreich besteuert (kein Quellensteuerabzug in der Schweiz). Im Kanton Genf werden sie an der Quelle in der Schweiz besteuert.
Hinweis
Der Arbeitgeber erhält eine Bezugsprovision von 1 bis 2 % der einbehaltenen Steuer. Denken Sie daran, diese zu verbuchen!
Familienzulagen
Wie funktionieren die Familienzulagen?
Familienzulagen werden ausschliesslich vom Arbeitgeber über einen Beitrag an die Familienausgleichskasse (FAK) finanziert. Die Höhe variiert je nach Kanton. Sie werden dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Nettolohn für jedes unterhaltsberechtigte Kind ausbezahlt.
Es gibt zwei Arten von Zulagen: die Kinderzulage (von der Geburt bis 16 Jahre) und die Ausbildungszulage (von 16 bis 25 Jahre, wenn das Kind in Ausbildung ist). Einige Kantone gewähren ab dem 3. Kind einen Zuschlag.
Beträge 2025 nach Kanton
Monatliche Familienzulagen 2025 (in CHF)
| Kanton | Kind | Ausbildung | Ab 3. Kind | Ab 3. in Ausbildung |
|---|---|---|---|---|
| Bundesminimum | 215 | 268 | — | — |
| BE | 230 | 290 | — | — |
| FR | 265 | 325 | 285 | 345 |
| GE | 311 | 415 | 411 | 515 |
| JU | 275 | 325 | — | — |
| NE | 220 | 300 | 250 | 330 |
| VD | 300 | 400 | 343 | 443 |
| VS | 305 | 445 | 413 | 553 |
Beträge 2026 nach Kanton
Monatliche Familienzulagen 2026 (in CHF)
| Kanton | Kind | Ausbildung | Ab 3. Kind | Ab 3. in Ausbildung |
|---|---|---|---|---|
| Bundesminimum | 215 | 268 | — | — |
| BE | 250 | 310 | — | — |
| FR | 265 | 325 | 285 | 345 |
| GE | 311 | 415 | 411 | 515 |
| JU | 275 | 325 | — | — |
| NE | 240 | 320 | 270 | 350 |
| VD | 322 | 425 | 365 | 468 |
| VS | 327 | 477 | 435 | 585 |
Verschiedene Fragen
Wird ein französischer PACS in der Schweiz anerkannt?
Der französische PACS ist nicht gleichwertig mit der eingetragenen Partnerschaft in der Schweiz. Bei der Quellensteuer wird ein in Frankreich verpartnerter Arbeitnehmer in der Regel als ledig behandelt (Tarif A oder H) und nicht als verheiratet (Tarif B oder C).
Diese Unterscheidung hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der einbehaltenen Steuer. Wenn Ihr Mitarbeiter in Frankreich einen PACS hat, erkundigen Sie sich bei der kantonalen Steuerverwaltung nach dem anwendbaren Tarif.